Über folgende Themen berichten wir in dieser Ausgabe der Mandanten-Information:
BMF zur Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen aus geschäftlichem Anlass, IV C 6 – S 2145/19/10003 :003
Wechsel der Bewertungsmethode eines Dienstwagens,
Zinssatz von 6 % verfassungswidrig, ; Reaktion der Finanzverwaltung:
Spekulationsgewinn nach Schenkung und Verkauf eines Grundstücks,
Keine Besteuerung des auf das häusliche Arbeitszimmer entfallenden Veräußerungsgewinns,
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