Über folgende Themen berichten wir in dieser Ausgabe der Mandanten-Information:
Kein Abzug vorweggenommener Betriebsausgaben bei der Gewerbesteuer im Anwendungsbereich des § 2 Abs. 5 GewStG, ,
Steuerfreiheit der Vorteile des Arbeitnehmers aus der Nutzung eines betrieblichen Handys, ,
keine Anwendung der Fahrtenbuchmethode bei Schätzung des Treibstoffverbrauchs, ,
Steuerbarkeit von Gewinnen aus der Veräußerung von verschiedenen Kryptowährungen, ,
steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien, :019 sowie
BFH hält Erhebung des Solidaritätszuschlags in den Jahren 2020 und 2021 für verfassungsgemäß, .